Die richtige Sicherung der Hundebox
Die Kiste für den Hund soll seiner Sicherheit dienen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Hundebox gut befestigt ist und nicht im Auto umherfliegen kann. Faltbare Hundeboxen haben in der Regel einen Gurt oder Schnallen, mit denen sie an den Sitzbänken befestigt werden können. Zusätzlich kann der Vierbeiner durch einen speziellen Anschnallgurt gesichert werden.
Stabile Boxen aus Hartplastik oder Aluminium können entweder im Kofferraum oder auf der Rückbank aufgestellt und dort mithilfe von Zurrgurten oder dem Sicherheitsgurt befestigt werden. Auch das Verschrauben von Transportboxen ist üblich - vor allem dann, wenn die Modelle extra für das Fahrzeug angefertigt sind und genau hineinpassen.
Hundebox - so lange sollte der Vierbeiner darin bleiben
Die Hundebox im Auto sollte lediglich dem Transport der Fellnase dienen. Natürlich kann der Hund sich auch darin aufhalten, wenn Frauchen mal schnell in den Supermarkt muss. Doch generell sollte der geliebte Vierbeiner nicht zu lange allein im Auto gelassen werden - und schon gar nicht, sobald es draußen wärmer wird! Die Gefahren für einen Hund im Auto bei hohen Temperaturen sind nicht zu unterschätzen, da sich das Fahrzeug sehr schnell aufheizt und die Tiere nicht aus der Box entkommen können.
Sofern sich der Vierbeiner gern in seiner Hundetransportbox aufhält, kann diese natürlich auch als Körbchen oder Hundehütte für ihn verwendet und in der Wohnung oder im Garten aufgestellt werden - dann aber so, dass er jederzeit selbst ein- und aussteigen kann. Hier gilt: Niemals Zwang anwenden!
Vorteile einer Hundebox:
- Sicherheit für den Hund bei Unfällen oder Bremsmanövern
- Fahrer kann sich auf den Verkehr konzentrieren
- Rückzugsort für den Vierbeiner
- Leicht zu reinigen
Nachteile einer Hundebox:
- Anschaffungskosten
- Platz im Auto ist begrenzt
- Teilweise recht unhandlich
- Hund muss sich erst daran gewöhnen
Muss man eine Strafe zahlen, wenn man den Hund ungesichert im Auto transportiert?
Wer seinen Hund im Auto nicht ausreichend sichert, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro rechnen. Falls es zu einer Gefährdung kommt, werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einer Sachbeschädigung kann es neben dem Punkt in Flensburg sogar ein Bußgeld von 75 Euro geben. Das liegt daran, dass der Fahrzeugführer nach §23 der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör beim Fahren nicht behindert sind - auch nicht durch einen Hund.
Es ist also nicht zwingend notwendig, eine Hundebox zu verwenden. Allerdings muss der Vierbeiner in irgendeiner Form gesichert sein. Alternativ können zum Beispiel auch spezielle Anschnallgurte oder Körbchen für das Auto genutzt oder der Hund im Kofferraum transportiert werden.